In Deutschland wird regelmäßig über mögliche Änderungen im Bereich der Organspende diskutiert. Eine der zentralen Fragen dabei ist die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung bei der Organspende. Also eine gesetzliche Regelung, bei der alle Menschen grundsätzlich als potenzielle Organspenderinnen und -spender gelten, sofern sie dem nicht aktiv zu Lebzeiten widersprechen.
Doch worin unterscheiden sich die Widerspruchslösung und die aktuelle gesetzliche Regelung zur Organspende konkret? Und welche Veränderungen wären mit der Widerspruchslösung für dich verbunden?
Derzeit gilt in Deutschland die sogenannte Entscheidungslösung. Das bedeutet: Niemand ist automatisch Organspender oder Organspenderin. Man muss ausdrücklich zustimmen, zum Beispiel durch einen Organspendeausweis oder eine digitale Registrierung im Organspende-Register.
Diese Regelung ist im Transplantationsgesetz verankert. Sie setzt auf freiwillige Entscheidung und persönliche Aufklärung. Wer sich nicht äußert, gilt im Ernstfall nicht als Spender/in und die Angehörigen werden um eine Entscheidung gebeten.
Bei der Widerspruchslösung Organspende kehrt sich das Prinzip um: Jeder Mensch gilt grundsätzlich als potenzieller Organspender – es sei denn, man widerspricht aktiv.
Das bedeutet: Wer keine Organspende möchte, muss dies zu Lebzeiten festhalten – etwa in einem offiziellen Register oder in einem Dokument. Liegt keine Entscheidung vor, gilt die verstorbene Person im Todesfall zunächst als potentielle/r Spender/in. Die Angehörigen werden jedoch weiterhin in den Entscheidungsprozess einbezogen.
Diese Widerspruchslösung bei der Organtransplantation ist in vielen europäischen Ländern bereits gängige Praxis, beispielweise in Spanien, Österreich oder Belgien. Dort zeigen die Erfahrungen: Die Spendenbereitschaft steigt deutlich.
Am 05. Juli 2024 hat der Bundesrat beschlossen, einen Gesetzesentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende einzubringen. Damit wird das Thema erneut politisch aufgegriffen, nachdem ein ähnlicher Vorstoß im Jahr 2020 im Bundestag gescheitert war.
Ob und wann es tatsächlich zu einer Gesetzesänderung kommt, bleibt offen. Klar ist jedoch: Die Debatte rund um die Organspende bleibt hochaktuell und betrifft jede und jeden ganz persönlich
Befürworter argumentieren, dass die aktuell geltende Entscheidungslösung bei der Organspende zu wenige Spender hervorbringt. Viele Menschen sind zwar grundsätzlich bereit, aber vergessen es, ihre Zustimmung offiziell zu dokumentieren. Im Ernstfall müssen dann Angehörige unter großem emotionalem Druck eine Entscheidung treffen, oft ohne zu wissen, was die verstorbene Person gewollt hätte. Die Widerspruchslösung kann hier für Entlastung sorgen, weil sie dazu beiträgt, mehr Klarheit über den eigenen Willen zu schaffen.
Rund 8.500 Menschen warten in Deutschland derzeit auf ein Spenderorgan – gleichzeitig wurden 2024 nur etwa 2.854 Organe gespendet.
Kritiker der Widerspruchslösung sehen darin einen Eingriff in die persönliche Freiheit und fordern stattdessen mehr Aufklärung, Information und niedrigschwellige Wege zur freiwilligen Zustimmung
Mit der Einführung der Widerspruchslösung würde sich der Umgang mit Organspende verändern:
Egal, ob du für oder gegen eine Organspende bist: Wichtig ist, dass du dich entscheidest – bewusst, informiert und rechtzeitig. Denn nur so kann im Ernstfall dein Wille respektiert werden.
Mit oder ohne Widerspruchslösung bei der Organspende: Deine Entscheidung rettet Leben.